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Behindertengerechtes Wohnen

Selbstverständlich haben behinderte Personen einen Anspruch darauf, unter menschenwürdigen Wohnverhältnissen zu leben und gepflegt zu werden. Aus diesem Grund sind viele bauliche Maßnahmen zu berücksichtigen. Bei einem Neubau eines Hauses ist es wesentlich einfacher, die Ansprüche der behinderten Person zu berücksichtigen. Bei einem bestehende Haus oder einer Mietwohnung ist es mitunter nicht immer sehr leicht, den Ansprüchen gerecht zu werden. Grundsätzlich bildet die Grundlage bei jeder Überlegung von Veränderungen der Wohnsituation der Schweregrad der Behinderung. Berücksichtigt werden muss hierbei, ob der Behinderte sich mit einem Rollstuhl in der Wohnung bewegen muss. Entsprechend sind Rampen vor und ggf. im Gebäude zu erstellen. Handelt es sich um ein Haus mit mehreren Etagen, muss gewährleistet sein, dass die Person auch ohne fremde Hilfe in die oberen Stockwerke gelangen kann. Berücksichtigt werden müssen hierbei auch die sanitären Anlagen, sodass ein Behinderter die Toilette ebenso einfach und leicht erreichen kann, wie Waschbecken und Dusche bzw. die Badewanne. Bei schwerstbehinderten Personen, die einen höher Pflegeaufwand haben, kann es sein, dass ein externer Pflegedienst hinzugezogen werden muss. Hierbei sollte man beachten, dass dieser Pflegedienst ein eigenes Zimmer benötigt, sofern auch in der Nacht eine Versorgung des Behinderten gewährleistet sein muss. Bei behinderten Kindern ist besonders darauf zu achten, dass sie auch im Erwachsenenalter in der betreffenden Wohnung zurecht kommen. So sollte die Einrichtung flexibel genug sein, um allen Anforderungen des Lebens gerecht zu werden. Bei der Planung eines Neubaus oder des Umbaus in ein behindertengerechtes Wohnen sollte man nicht nur einen Architekten beauftragen, sondern auch einen Pflegedienst hinzuziehen. Das Pflegepersonal kann aufgrund der Erfahrungen hilfreiche Tipps für die Gestaltung geben. Mit einem durchdachten Wohnkonzept kann in vielen Fällen vermieden werden, dass man eine behinderte Person in ein Pflegeheim „abschieben" muss.