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Behindertengerechtes Wohnen
Selbstverständlich haben behinderte Personen einen Anspruch darauf, unter
menschenwürdigen Wohnverhältnissen zu leben und gepflegt zu werden. Aus diesem Grund
sind viele bauliche Maßnahmen zu berücksichtigen. Bei einem Neubau eines Hauses ist es
wesentlich einfacher, die Ansprüche der behinderten Person zu berücksichtigen. Bei einem
bestehende Haus oder einer Mietwohnung ist es mitunter nicht immer sehr leicht, den
Ansprüchen gerecht zu werden. Grundsätzlich bildet die Grundlage bei jeder Überlegung von
Veränderungen der Wohnsituation der Schweregrad der Behinderung. Berücksichtigt werden
muss hierbei, ob der Behinderte sich mit einem Rollstuhl in der Wohnung bewegen muss.
Entsprechend sind Rampen vor und ggf. im Gebäude zu erstellen. Handelt es sich um ein
Haus mit mehreren Etagen, muss gewährleistet sein, dass die Person auch ohne fremde Hilfe
in die oberen Stockwerke gelangen kann. Berücksichtigt werden müssen hierbei auch die
sanitären Anlagen, sodass ein Behinderter die Toilette ebenso einfach und leicht erreichen
kann, wie Waschbecken und Dusche bzw. die Badewanne. Bei schwerstbehinderten Personen,
die einen höher Pflegeaufwand haben, kann es sein, dass ein externer Pflegedienst
hinzugezogen werden muss. Hierbei sollte man beachten, dass dieser Pflegedienst ein eigenes
Zimmer benötigt, sofern auch in der Nacht eine Versorgung des Behinderten gewährleistet
sein muss. Bei behinderten Kindern ist besonders darauf zu achten, dass sie auch im
Erwachsenenalter in der betreffenden Wohnung zurecht kommen. So sollte die Einrichtung
flexibel genug sein, um allen Anforderungen des Lebens gerecht zu werden. Bei der Planung
eines Neubaus oder des Umbaus in ein behindertengerechtes Wohnen sollte man nicht nur
einen Architekten beauftragen, sondern auch einen Pflegedienst hinzuziehen. Das
Pflegepersonal kann aufgrund der Erfahrungen hilfreiche Tipps für die Gestaltung geben. Mit
einem durchdachten Wohnkonzept kann in vielen Fällen vermieden werden, dass man eine
behinderte Person in ein Pflegeheim „abschieben" muss.